Terminvereinbarung bitte telefonisch oder per E-Mail:

Regelöffnungszeiten:

Montag bis Freitag nach Vereinbarung.

Um sorgsam mit Ihrer kostbaren Zeit umzugehen, bedürfen Termine immer einer vorherigen Vereinbarung.
Telefon: (+49) 0160 97221874

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Wie finden Sie mich?

Zu Fuß: vom Bahnhof/Busbahnhof kommend, folgen Sie der Bahnhofsstraße bis zum Elbenplatz (hier sehen Sie auch die Kreissparkasse Böblingen), dort überqueren Sie die Wolfgang-Brumme-Allee und gehen linker Hand den breiten Fußweg (teilweise mit Stufen) Richtung Marktplatz, Kirche bzw. der Galerie hinauf. In der vor Ihnen liegenden Häuserzeile befindet sich die Praxis im obersten Gebäudeteil. Gehen Sie oben um das Gebäude herum, der Eingang befindet sich auf der Rückseite in der Torgasse. An der Stirnseite des Gebäudes ist ein kleiner Platz, es treffen dort die Marktstraße, die Pfarrgasse und die Torgasse zusammen.

Vom Postplatz/Marktplatz herkommend gehen Sie Richtung Galerie/Bauernkriegsmuseum (die Praxis liegt schräg gegenüber des Museums) bzw. Elbenplatz. Sie kommen dann von oben auf den kleinen Platz an der Schmalseite des Praxisgebäudes und gehen vor der Stirnseite des Gebäudes rechts in die Torgasse. Dorf finden Sie den Eingang.

Mit dem Auto: benutzen Sie das Parkhaus Stadtmitte, Einfahrt Pfarrgasse. Bis zur Praxis, die sich gegenüber der Galerie befindet, sind es etwa 30 m. Weitere öffentliche Parkhäuser in der Nähe finden Sie beim Kongresszentrum, der Kreissparkasse Böblingen oder im Einkaufszentrum Mercaden (beim Bahnhof).

Ihr Weg zu uns:

Andrea Burckardt – Marktstraße 7 – 71032 Böblingen

 

Kosten

Die Erstattung der Kosten einer Heilpraktiker Behandlung ist vom Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

Danach dürfen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) die Kosten einer naturheilkundlichen und psychotherapeutischen Behandlung durch einen Heilpraktiker nicht erstatten. Das bedeutet, dass Sie als Patient mit einer gesetzlichen Versicherung die Kosten selbst tragen müssen.

Private Krankenversicherungen (PKV) erstatten in der Regel die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker, wenn sie nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) abgerechnet wird. Entscheidend ist die individuelle Versicherungsvereinbarung. Informieren Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse.

Bei den Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Leistungen gibt es unterschiedliche Versicherungsmodelle, die die Kosten zum Teil, bis zu einer Grenze oder mit eventuellen Einschränkungen tragen. Auch die Beihilfe erstattet in begrenztem Umfang die Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker

Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) gegen Barzahlung. Auf Wunsch erhalten Sie von mir im Vorfeld einen Kostenvoranschlag.

Bitte beachten Sie, dass Termine, die nicht rechtzeitig (48 Stunden vorher) abgesagt wurden, von mir in Rechnung gestellt werden.